Kriterien für die Auswahl eines guten
Immobilienverwalters
Firma
Bei den professionellen Verwaltern ist die Rechtsform in der Regel die GmbH,
KG oder AG. Kleinere Verwalter beginnen oft als Personenfirma.
Die Anfrage bei einer Wirtschaftsauskunftei ist heute Standard bei einer
Verwalterauswahl. Vom Verwalter sollten vorab mindestens folgende Unterlagen
verlangt werden:
- polizeiliches Führungszeugnis
- steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung
- Nachweis einer
Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für mindestens 100.000 Euro
Büro
Ein Büro in der Nähe des Verwaltungsobjektes ist vorteilhaft. Bei gut
organisierten Verwaltern oder hauptberuflichem Hausmeister ist eine Wegstrecke
bis zu einer Autostunde nicht nachteilig.
Die Bürozeiten sollen die Bedürfnisse von Eigentümern und Mietern
berücksichtigen.
Eine Notrufbereitschaft, die heute oft über Handy realisiert ist, ist
empfehlenswert.
Ausbildung
Der Beruf des Kaufmanns der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft
oder des Immobilienfachwirtes ist eine gute
Grundlage der Tätigkeit. Er muss in der Regel durch spezielle Fortbildungen
ergänzt sein. Da die Fortbildungen in der Regel mit Zertifikaten versehen sind,
kann vom Verwalter die Vorlage solcher Bescheinigungen erwartet werden.
Verband
Da die Berufsverbände den Ausschluss vom Mitgliedern mit nicht tragbarem
Verhalten vornehmen, ist eine Verbandsmitgliedschaft ein positives Merkmal.
Referenzen
Es sollten vom Verwalter mindestens 3 Verwaltungsbeiräte verschiedener
Objekte als Referenzen verlangt werden.
Verwaltervertrag
Verwalterverträge können grundsätzlich frei ausgehandelt werden. Vorteilhaft
ist der Verwaltervertrag des Dachverbandes Deutscher Immobilienverwalter e.V.,
welcher über
http://www.immobilienverwalter.de beziehbar ist. Dieser unterscheidet
deutlich zwischen den Grundleistungen des Verwalter und den (kostenpflichtigen)
Zusatzleistungen.
Zusammenfassung
Für die Auswahl des Verwalters müssen sich die Eigentümer im Vorfeld der Wahl
ausreichend Zeit nehmen. Die Kurzvorstellung eines Verwalters von 10 Minuten bei
einer Eigentümerversammlung sollte nicht das alleinige Kriterium für die Wahl
eines Verwalters sein. Eine ausführliche Checkliste mit Bewertungskriterien ist
unter Checkliste zu finden. |