| Frage |
erwünschte Antwort |
Begründung |
Wichtigkeit (1 = sehr wichtig,
2 = wichtig, 3 = weniger wichtig) |
|
Üben Sie die Verwaltung haupt- oder nebenberuflich aus? |
hauptberuflich |
Erfahrung |
1 |
|
Üben Sie die Verwaltung als natürliche oder juristische Person aus? |
|
bei natürlicher Person persönliche
Haftung mit dem gesamten Vermögen. Größere Unternehmen sind in der Regel
juristische Personen |
2 |
Bei natürlichen Personen
Wie ist das Alter und der Familienstand?
Was ist der erlernte Beruf? Ausgeübter Beruf?
Welchen Befähigungs- und Qualifikationsnachweis haben Sie (kaufmännisch -
rechtlich - technisch - bisherige Verwaltertätigkeit - Qualifikationsdiplom)?
|
Kaufmann der Grundstücks- und
Wohnungswirtschaft
oder
Immobilienfachwirt
oder
Fachkaufmann für Wohnungseigentum
oder
vergleichbare Ausbildung |
Qualifikation ist
wichtig, da der Verwalterberuf nicht geschützt ist. |
1 |
|
Bei juristischen Personen:
Welche Rechtsform hat das Unternehmen?
Wo ist der Stammsitz und wo der zuständige Sitz des Unternehmens?
Welche Unterabteilungen (kaufmännisch - rechtlich - technisch) hat das
Unternehmen?
Ist das Unternehmen an anderen Verwaltungsunternehmen, Wohnungsunternehmen
oder Bauträgerunternehmen beteiligt?
|
GmbH mit möglichst hohem
Stammkapital,
inländischer Sitz,
evtl. mehrere Abteilungen
Beteiligungen nur zur Information und Offenlegung |
Verflechtungen können auch
vorteilhaft sein, sie sollten jedoch immer offengelegt werden. |
3 |
|
Wird außer der Verwaltung von Wohnungseigentum noch Miethausverwaltung,
Maklertätigkeit oder Bauträgertätigkeit ausgeübt?
|
erweiterte Kenntnisse feststellen |
Breite des Angebots (oder
Verzettelung) erkennen |
3 |
|
Welche Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
nehmen Sie für den Tätigkeitsbereich des Verwalters wahr
|
Besuch von
Fortbildungsveranstaltungen der Verbände (min. 2x im Jahr) |
Erkennen, ob sich der Verwalter auf
dem Laufenden hält. |
2 |
|
Verwalten Sie noch andere
Wohnungseigentumsobjekte und können Sie Referenzen aus diesem Bereich
nachweisen?
|
Ja, Referenzen nennen |
Referenzen sind immer gut. Aber auch
nachprüfen! |
2 |
|
Unter welcher Anschrift und Rufnummer ist das
zuständige Verwalterbüro erreichbar?
|
Regionale Anschrift. Keine reine
Postadresse. |
Erreichbarkeit und lokale Nähe
feststellen |
3 |
|
Ist das Büro ständig besetzt?
|
Ja |
Leistung und Grenzen des Verwalters
erkennen |
2 |
|
Liegen feste Bürozeiten vor und welche?
|
Ja, und zwar von xxx bis xxx |
Zu diesen Zeiten anrufen und die
Erreichbarkeit prüfen. |
2 |
|
Sind Sie über Anrufbeantworter erreichbar?
|
Ja |
Niemand kann immer erreichbar sein,
aber eine Mindestorganisation muss gewährleistet sein. |
2 |
|
Haben Sie feste Sprechstunden für
Wohnungseigentümer?
|
muss nicht sein |
|
3 |
| Benutzen
Sie den Musterverwaltervertrag des Dachverbandes Deutscher Immobilienverwalter?
|
Ja |
Vertrag ist von Prof. Dr. Bub
(München) ausgearbeitet. Gute Verhandlungsunterlage |
2 |
| Sind Sie Mitglied im Dachverband
Deutscher Immobilienverwalter e.V. oder einem seiner Regionalverbände? |
Ja, und zwar im Verband xxx |
Weiterbildungspflicht,
Basiskontrolle |
2 |
|
Wenn Sie einen eigenen Vertrag benutzen:
a) Soll IHREM Vertrag ein besonderer Leistungskatalog zugefügt werden,
der die Einzelleistung näher beschreibt?
b) Welche Verwaltungsunterlagen fordert der Verwalter durch Zusatzkatalog zum
Verwaltervertrag von der Eigentümergemeinschaft?
c) Welche Zusatzleistungen will der Verwalter neben den Grundleistungen des
§ 27 WEG übernehmen als ‹Besondere Leistungen« und zu welchem
Vergütungssatz?
|
Ja, eigener Vertrag möglich |
Klare Unterscheidung zwischen
Grundleistungen und Zusatzleistungen sollte im Vertrag erkennbar sein. |
3 |
|
Welche Berufshaftpflichtversicherung hat der
Verwalter abgeschlossen und welche Deckungssummen stehen zur Verfügung für
Personenschäden und andere Schäden?
|
Ja, Personenschäden ca. 1 Mio Euro,
Sachschäden ca. 1 Mio Euro |
Je höher desto besser |
1 |
|
Vermögenshaftpflichtversicherung?
|
Ja, ca. 200.000 Euro |
je höher, desto besser. Muss aber
speziell für die Immobilienverwaltung abgeschlossen sein. Die normale
Firmenhaftpflicht reicht da nicht. |
1 |
|
Sachhaftpflichtversicherung?
|
Ja |
|
2 |
|
Rechtsschutzversicherung?
|
- |
nur zur Info |
3 |
|
Welche Vergütung fordert der Verwalter für seine
Leistung?
|
Vergütungen unter 17 Euro + MwSt
sind kritisch zu bewerten |
zu billig kann teuer werden. |
2 |
|
Wird eine Anpassungsklausel
gewünscht?
Welche? |
Ja, z.B. Inflationsrate, oder fester
Prozentsatz |
besser den Preis jährlich moderat
anpassen, als alle 5 Jahre Preissprünge zu haben |
3 |
|
Wird Mehrwertsteuer zusätzlich erhoben?
|
Ja |
Achtung: wenn keine Mehrwertsteuer
erhoben wird, handelt es sich wahrscheinlich im einen Kleingewerbetreibenden |
2 |
|
Welcher Stundenlohnsatz wird für Zeithonorare in
Ansatz gebracht?
|
40 - 75 Euro + MwSt |
|
3 |
|
Aufteilung der Verwaltergebühr gleichmäßig auf
Einheiten des Wohnungs- und Teileigentums?
|
Ja |
Bei Flächen ab
200 qm kann man vereinbaren:
xxx Euro je angefangene 200 qm Teileigentum
|
3 |
|
Fälligkeit der Verwaltergebühr?
|
Monatsanfang oder Monatsmitte ist
üblich |
|
3 |
|
Kündigungsfristen des Vertrages?
|
3 Monate |
Kündigung muss in der Regel durch
Mehrheitsbeschluss erfolgen. |
3 |
|
Sollen Teilleistungen des Verwalters im Namen des
Verwalters an Dritte übertragen werden (z. B. Technische Berater)?
|
teilweise |
Teilweise zulässig, aber keine
vollständige Übertragung ohne Zustimmung der Eigentümer |
1 |
|
Soll die Verwalterbestellung eine kürzere
Laufzeit als 5 Jahre haben?
|
differenziert |
Politikersyndrom. Manche Verwalter
denken nur so weit voraus, wie sie bestellt sind. |
3 |
|
Verlängerungsklauseln bis 5 Jahre?
|
Ja, wenn kürzere Bestellzeit |
OK |
3 |
|
Bis wann werden die Wirtschaftspläne und
Abrechnungen dem Verwaltungsbeirat zur Prüfung vorgelegt?
|
ca. 30.6. des neuen Jahres |
|
2 |
|
Bis wann werden sie der Eigentümerversammlung zur
Beschlußfassung vorgelegt?
|
30.9. des neuen Jahres |
|
2 |
|
Werden die Buchungen der eingehenden Hausgelder
und Zahlungen sowie die Ausgaben manuell oder über elektronische
Datenverarbeitung (EDV) vor genommen?
|
EDV |
ohne EDV geht heute garnichts mehr. |
2 |
|
Hat der Verwalter eine eigene EDV-Anlage oder ist
er einem Rechenzentrum angeschlossen?
|
- |
Rechenzentrum: hohe
Ausfallsicherheit, aber teurer |
3 |
|
Ist der Verwalter bereit, ein bei der
Eigentümergemeinschaft bereits eingeführtes Abrechnungsverfahren zu übernehmen
oder will er nach seinem Buchungsverfahren arbeiten?
|
- |
jeder Verwalter hat seine eigene
Software. Die WEG sollte hier nicht unnötig eingreifen. |
3 |
|
Bei welchen Geldinstituten unterhält der
Verwalter die Konten für die einzelnen Eigentümergemeinschaften und die
lnstandhaltungsrückstellungen ?
|
mündelsichere Bank |
Negativbeispiel: Insolvenz der BFI
Bank Dresden. Keine volle Absicherung der Rücklagengelder. |
1 |
|
Wünscht der Verwalter die Teilnahme der
Wohnungseigentümer am Lastschriftverkehr?
|
Ja |
ist heute üblich |
3 |
|
Wünscht der Verwalter von den Wohnungseigentümern
Vollmachten? Welche?
|
Ja, Handlungsvollmacht |
damit nicht immer der volle Vertrag
vorgelegt werden muss. |
3 |
|
Auch Vollmachten zur Geltendmachung rückständiger
Hausgelder gerichtlich, außergerichtlich oder durch Einschaltung eines Anwalts?
|
Ja |
wichtige Aufgabe des Verwalters |
2 |
|
Welche Aufgaben übernimmt der Verwalter bei der
Instandhaltung und Instandsetzung?
|
Objektbegehung, Mängel erkennen und
Beseitigungsvorschläge zur Beschlussfassung unterbreiten |
ggf. Einschaltung eines externen
Ingenieurbüros bei Bedarf. |
3 |
|
Führt der Verwalter periodische oder aperiodische
Objektbegehungen zur Mängelfeststellung durch?
Wann?
Durch wen?
|
Ja, mindestens 1x im Jahr mit
Protokoll |
je öfter je besser, aber nicht
übertreiben! |
3 |
|
Wer vergibt Kleinreparaturen?
|
Verwalter, bzw. Objektbetreuer |
der Beirat sollte ich nicht in alles
einschalten |
3 |
|
Wie informiert der Verwalter den
Verwaltungsbeirat?
|
Kopie von Handwerkeraufträgen, Email |
|
3 |
|
Bietet der Verwalter Beiratseminare an
|
- |
kann auch durch Externe erfolgen |
3 |
|
Welche unterstützenden Maßnahmen erwartet der
Verwalter vom Verwaltungsbeirat?
|
Besprechung(en) zwischen den
Versammlungen |
|
3 |
| Hat der Verwalter eine Email-Adresse
und eine Internetpräsenz? |
Ja |
schnelle Information |
3 |
| Können die Eigentümer bestimmte
Dokumente im Internet einsehen |
Ja, ggf. passwortgeschützt |
einfachere Information |
3 |
| Was ist der wesentliche Inhalt des
Beschlusses des Bundesgerichtshofes vom 20.9.2000? |
Kurzfassung:
Mehrheitsbeschlüsse, welche gegen unabdingbare Bestimmungen des
Wohnungseigentumsgesetzes oder der Teilungserklärung verstossen, sind nichtig. |
Grundlage des Verwalterwissens. Ein
Verwalter, der dieses Urteil nicht kennt, bildet sich ungenügend fort. |
2 |